Teilnahmebedingungen Gutschein


1. Teilnahme

1.1. Der Gastronomiebetrieb wird auf der Webseite von BOSG gekennzeichnet und im Gutscheinshop gelistet.

1.2. BOSG garantiert dem Gastronomiebetrieb, die kostenlose Teilnahme und Nutzung des Gutscheinsystems „Organisationslösung Small Client“ vom Systempartner E-Guma.

1.3. BOSG garantiert dem Gastronomiebetrieb, die BOSG Gutscheine über die eigenen Kommunikationskanäle aktiv zu vermarkten.

1.4. Nach erfolgter Einlösung des BOSG Gutscheins im Gastronomiebetrieb wird das Geld unter Abzug der Servicegebühr von 10 % und der MwSt. monatlich von BOSG auf das angegebene Konto überwiesen. Die Servicegebühr fällt nur an, wenn ein Gutschein eingelöst wird. Die Kreditkartengebühren sind darin bereits enthalten.

1.5. Der Gastronomiebetrieb verpflichtet sich, die erhaltenen BOSG Gutscheine zu akzeptieren und nach Einlösung durch den Gast sauber über das Gutscheinsystems „Organisationslösung Small Client“ vom Systempartner E-Guma abzuwickeln. Dazu erhält der Partner nach Unterzeichnung der Vereinbarung ein Mail direkt von E-Guma mit dem Zugang zum Login-Bereich und Login-Daten.

1.6. Fällt das Gutscheinsystem vorübergehend oder dauerhaft aus entsteht daraus keine Haftung des Veranstalters gegenüber dem Partner. Die eingelösten BOSG Gutscheine werden gemäss Punkt 1.4 von BOSG an den Partner ausbezahlt.

1.7. Diese Vereinbarung tritt für mindestens ein Jahr nach Vertragsabschluss und unbefristet in Kraft.

1.8. Diese Vereinbarung kann unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten jeweils per Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich und eingeschrieben erfolgen.

1.9. Beide Parteien sind zur einseitigen, fristlosen Kündigung ohne Kostenfolge berechtigt, aus wichtigen Gründen, wenn vereinbarte Leistungen und Gegenleistungen nicht eingehalten werden oder der Ruf der einen oder anderen Partei durch das weitere, gemeinsame Auftreten Schaden nehmen könnte. Die Kündigung muss schriftlich und eingeschrieben erfolgen und die beanstandeten Mängel im Detail aufgeführt werden.

1.10. Nutzungsbedingungen: Mit der Teilnahme am Gutscheinsystem sichert BOSG dem Betrieb sämtliche Nutzungsrechte zu und der Betreiber des Gastronomiebetriebes erklärt sich damit einverstanden, dass die gesammelten Daten (Beschreibungen, Bilder, Logos, Dokumente, Namen der Betreiber etc.) sowohl zur Abwicklung des Dining-Pass und zur Bereitstellung von Marketingaktivitäten von BOSG im Rahmen des Projektes, genutzt und verwendet werden können. Der Betrieb verpflichtet sich im Streitfall zur Schadloshaltung von BOSG und zum Verfahrensbeitritt.

1.11. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, oder sollte sich in den AGB eine Lücke herausstellen, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die dem am nächsten kommt, was die Vertrags-Parteien gewollt hätten, wenn sie diesen Punkt  bedacht hätten.

1.12. Änderungen und Ergänzungen zu diesem AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Form.

1.13. Die AGB unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht. Subsidiär gelten die Bestimmungen über den einfachen Auftrag gemäss Artikel 394 ff. OR.

1.14. Sämtliche Streitigkeiten, die sich aus diesem AGB ergeben, sind nach Möglichkeit auf dem Verhandlungsweg beizulegen. Sollten sich die Parteien nicht einigen können, vereinbaren sie für alle im Zusammenhang mit der vorliegenden Vereinbarung stehenden Streitigkeiten die Stadt Zürich als ausschliesslichen Gerichtsstand.

Stand: 11.12.2020