Teilnahmeberechtigt sind Gastronomiebetriebe mit Sitz in der Schweiz, die ein klares Konzept haben und qualitäts- und dienstleistungsorientiert sind. Ausgeschlossen sind Gastronomiebetriebe, die von aktuellen Fachjurymitgliedern geführt werden oder Partner von Best of Swiss Gastro sind.
Bewerbung
Die Bewerbung für die Gastro-Awards ist auschliesslich über das vorgängig erstellte kostenlose Betriebsprofil im dinig-guide.ch möglich. Die Person, die stellvertretend für den Gastronomiebetrieb die Bewerbung einreicht, bestätigt, dazu berechtigt zu sein. Der Gastronomiebetrieb trägt die alleinige Verantwortung für eine korrekte und vollständige Bewerbung. Die eingereichten Daten werden dazu verwendet, die teilnehmenden Betriebe bekanntzugeben: online, in Printprodukten und an Medien. Die Schreibweise des Namens entspricht den Angaben auf der Bewerbung. Für versehentliche Fehler bei den Bewerbungsdaten lehnt die Best of Swiss Gastro jede Verantwortung ab. Best of Swiss Gastro behält sich das Recht vor, Betriebe in eine andere Kategorie, als die bei der Anmeldung gewählte, umzuteilen.
Die Nominierung
Laufend während des Jahres können sich trendorientierte, innovative und selbstbewusste Gastrobetriebe in der Schweiz in acht Kategorien für die Gastro-Awards bewerben. Die Bewerbung wird durch Best of Swiss Gastro geprüft und entsprechend den Angaben zur Fachjury zugelassen oder abgelehnt. Durch die Nominierung von Best of Swiss Gastro wird eine Teinahmegebühr fällig und die Bewerbung kann nicht zurückgezogen werden. Die Fachjury – bestehend aus etwa 40 unabhängigen Branchenkennern, Gastronomen, Journalisten und ehemaligen Gewinnern – bewertet nach Idee, Konzept und Umsetzung anhand des ausgefüllten Online-Profils – ohne Besuch vor Ort. Betriebe mit einer Durchschnittsnote über 4 werden zur Gästebewertung zugelassen.
Die Kosten
Für jeden angemeldeten Gastronomiebetrieb wird im Fall der Nominierung für die Gastro-Awards eine Gebühr von CHF 950.- exkl. MwSt. und Portokosten für Versände erhoben. Der Betrag wird nur bei einer Nominierung für die Gastro-Awards fällig und erlaubt die Nutzung der Markenrechte sowie aller beschriebenen Leistungen. Die Teilnahmegebühr ist ab Rechnungsstellung innert 10 Tagen zur Zahlung fällig.
Bewertungen
Während der Gästebewertungsphase für die Gastro-Awards kann jeder Betrieb nur einmal pro E-Mailadresse bewertet werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Rangierung
Der Betrieb, der in seiner Kategorie den besten Durchschnitt aus den Rangierungen der abgegebenen Stimmenzahl, der Fachjury- und Publikumsnote erzielt, wird Gewinner seiner Kategorie. Ihm folgen die Betriebe mit dem zweit-, bzw. dem drittbesten Durchschnittswert der erzielten Ränge. Um sich für die Rangierung zu qualifizieren ist eine Mindestanzahl von insgesamt 50 Gäste bewertungen erforderlich. Von allen acht Gewinnern wird derjenige mit der besten Gesamtwertung zum Master gekürt. Bis zur Award-Night bleiben alle Ergebnisse geheim gehalten.
Nutzungsrechte
Mit der Bewerbung für die Gastro-Awards sichert Best of Swiss Gastro dem Betrieb sämtliche Nutzungsrechte zu und der Betreiber des Gastronomiebetriebes erklärt sich damit einverstanden, dass die gesammelten Daten (Beschreibungen, Bilder, Logos, Dokumente, Namen der Betreiber etc.) sowohl zur Abwicklung des Gastro-Awards und zur Bereitstellung von Marketingaktivitäten von Best of Swiss Gastro im Rahmen des Projektes Gastro-Awards, dessen Sponsoren und Partnern genutzt und verwendet werden können. Der Betrieb verpflichtet sich im Streitfall zur Schadloshaltung von Best of Swiss Gastro und zum Verfahrensbeitritt.
Weitere Bestimmungen
Die Verwendung des zur Verfügung gestellten Best of Swiss Gastro Logos zu Werbezwecken ist den nominierten und ausgezeichneten Gastronomiebetrieben während des Teilnahmejahres zugesichert und ausdrücklich erwünscht.
Haftung
Best of Swiss Gastro haftet nicht für verspätet eingehende Bewertungen und kann insbesondere nicht für technische Störung bei der Übermittlung von Daten oder für Ausfälle des Netzwerkes, der Elektronik oder der Endgeräte verantwortlich gemacht werden.
Ausschluss
Best of Swiss Gastro behält sich das Recht vor, Gastronomiebetriebe aufgrund von falschen Angaben, Manipulation oder der Verwendung unlauterer Hilfsmittel von den Gastro-Awards auszuschliessen. Liegen die Voraussetzungen für einen Ausschluss vor, können Gewinne nachträglich aberkannt oder entsprechende Korrekturen am Awardprozess vorgenommen werden. Über die Ergebnisse der Gastro-Awards wird keine Korrespondenz geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Stand 14.04.2020