1. Begriff des Insertionsvertrages
Die Insertionsbedingungen regeln die vertraulichen Beziehungen zwischen dem Kunden, respektive der beauftragten Werbe- und Medienagenturen, und dem Herausgeber, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Durch den schriftlichen oder mündlichen Abschluss eines Insertionsvertrages verpflichtet sich der Herausgeber, in der bezeichneten Publikation eine oder mehrere Kommunikationen erscheinen zu lassen, während der Kunde die Insertionskosten zu bezahlen hat.
2. Anwendbare Rechtsnormen, Beraterkommission, Umsatzprämien
Massgebend für die Regelung des Vertragsverhältnisses sind die Vorschriften des Schweizerischen Obligationenrechts (OR).
3. Tarif und Tarifänderungen
Der Insertionsvertrag wird zum zeitlich geltenden Tarif abgeschlossen. Alle publizierten Preise verstehen sich exklusiv MwSt. Änderungen der Preise, Rabatte und der MwSt. treten auch bei laufenden Buchungen sofort in Kraft. Der Kunde hat das Recht, innerhalb von zwei Wochen ab Bekanntgabe des neuen Preises vom Insertionsvertrag zurückzutreten. In diesem Falle hat er nur Anrecht auf den Rabatt, der gemäss Rabattskala der effektiv abgenommenen Menge entspricht."
4. Rabatte
Rabatte werden auf gleichzeitig disponierte Buchungen nach Angaben in den aktuell gültigen Mediendaten erteilt.
5. Beraterkommission
Bei Buchungen von kommissionsberechtigten Werbe- und Medienagenturen wird eine Beraterkommission (BK) von 10% vom Rechnungs-Netto gewährt.
6. Vorzeitige Vertragsauflösung durch den Kunden
Die Verschiebung fest erteilter Kommunikationen kann auch bei Vorliegen zwingender Gründe nur bis 14 Tage vor Insertionsschluss angenommen werden. Sollte der Kunde vor Veröffentlichung zurücktreten, sind folgende Zahlungen vom beauftragten Kommunikationsvolumen fällig:
20% bis 60 Tage vor Erscheinung
40% bis 30 Tage vor Erscheinung
80% bis 14 Tage vor Erscheinung
100% ab 14 Tage vor Erscheinung
7. Zahlungsbedingungen
7.1 Zahlungsfrist
Sofern nichts anderes vereinbart wird, sind die Rechnungen nach Erscheinung und Erhalt der Rechnung innert 10 Tagen ohne Skontoabzug zu bezahlen. Alle genannten Preise sind in CHF und verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
7.2 Verzugszins
Werden Rechnungen nicht innert 10 Tagen bezahlt, kann ein Verzugszins berechnet werden. Der Verzugszins beträgt 5% (Art. 104 OR).
8. Beanstandungen
Für fehlerhaftes Erscheinen, das den Sinn oder die Wirkung einer Kommunikation wesentlich beeinträchtigt, wird Ersatz in Form von Kommunikationsraum bis zum Umfang der fehlerhaften Kommunikation geleistet. Eine weitere Haftung wird abgelehnt. Fehlerhaftes Erscheinen, welches weder Sinn noch Wirkung der Kommunikation stören, berechtigen nicht zu Preisnachlässen. Verspätete Auslieferungen der Ausgaben, bedingt durch technische Störungen, berechtigen nicht zu Entschädigungen. Mängelrügen müssen innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Rechnung geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist können sie nicht mehr entgegengenommen werden. Die Bestreitung eines oder mehrerer Posten der Rechnung entbindet den Kunden nicht von der Pflicht, den Restbetrag dieser Rechnung gemäss den im Punkt «Zahlungsbedingungen» genannten Fristen zu begleichen.
9. Verschiebungsrecht
Falls der Herausgeber beispielsweise aus Gründen der technischen Umsetzung oder Verzögerung bei Partnern innerhalb der Publikationskette nicht in der Lage ist, den vereinbarten Erscheinungszeitraum einzuhalten, wird die entsprechende Leistung vom Herausgeber zum nächstmöglichen Zeitpunkt erbracht. Dies begründet kein Rücktrittsrecht oder Recht auf Schadenersatz gegenüber dem Herausgeber oder einem seiner Partner. Es können seitens des Kunden bei begründeter Nichtschaltung, respektive Nichtausstrahlung, keinerlei finanzielle Forderungen gegenüber dem Herausgeber geltend gemacht werden.
10. Ablehnung / Sistierung
Der Herausgeber behält sich das Recht vor, Kommunikationen wegen des Inhaltes, der Herkunft oder der technischen Form abzulehnen und an laufenden Kommunikationen Änderungen zu verlangen oder das Erscheinen zu sistieren. Dies begründet kein Rücktrittsrecht oder Schadenersatz durch den Kunden gegenüber dem Herausgeber. Veröffentlichungen von redaktionellen Beiträgen können bei der Aufgabe von Kommunikationen nicht zur Bedingung gemacht werden.
11. Beachtung der rechtlichen Vorschriften
Für den Inhalt der Kommunikation ist der Kunde gegenüber Herausgeber, Behörden und Leserschaft voll verantwortlich. Wird der Herausgeber von Dritten haftbar gemacht, verpflichtet sich der Kunde, den Herausgeber von irgendwelchen Ansprüchen freizustellen. Straf- und Zivilrecht: Vorbehaltlich der zwingenden presserechtlichen Bestimmungen trägt der Kunde unter Kostenfolge die alleinige Verantwortung, wenn durch die Veröffentlichung seiner Kommunikation gesetzliche Vorschriften verletzt werden. Er verpflichtet sich, den Herausgeber von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die im Zusammenhang mit dem Inhalt der Kommunikation stehen, vollständig freizustellen und schadlos zu halten. UWG: Der Kunde stellt sicher, dass seine Kommunikation nicht gegen das UWG verstösst. Im Falle einer Verletzung trägt der Kunde die volle Verantwortung für allfällige den Herausgeber betreffende Konsequenzen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, sämtliche Aufwendungen, die sich für den Herausgeber aus einem UWG-Verfahren ergeben, zu übernehmen.
12. Datenanlieferungen
Der Kunde ist verpflichtet dem Herausgeber die Werbevorlagen rechtzeitig im vereinbarten Format und in der endgültigen digitalen Fassung zur Verfügung zu stellen. Er trägt die Gefahr der Übermittlung. Der Kunde stellt sicher, dass Webseiten, auf welche im Rahmen der Werbeaktion verwiesen wird (Verlinkung), spätestens bei Beginn der Aktion in Betrieb sind. Er verpflichtet sich, die verlinkten Webseiten während der gesamten Dauer der Werbeaktion funktionsfähig und aktuell zu halten. Grundsätzlich gilt der iba-Standard als vereinbart (www.iba-switzerland.ch).
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für beide Parteien ist der Gerichtsstand Zürich. Es gilt schweizerisches Recht.
Stand 09.11.2018