1. Angebot und Geltungsbereich
a) Die KIS-COM AG (Best of Swiss Gastro) bietet folgende Services an:
1. Software basierte Dienstleistungen, kostenfreie Mitgliedschaften sowie Kostenpflichtige Premium Mitgliedschaften von Best of Swiss Gastro.
b) Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (die AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Best of Swiss Gastro und dem Kunden (der Kunde; Best of Swiss Gastro und der Kunde gemeinsam die Parteien). Sie gelten für sämtliche von Best of Swiss Gastro im Rahmen eines Abonnementsverhältnisses erbrachten Dienstleistungen und für alle Zusatzdienstleistungen, soweit nicht zwischen den Parteien abweichende Vertragsbedingungen schriftlich vereinbart werden.
c) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sind für Best of Swiss Gastro nicht bindend, es sei denn, Best of Swiss Gastro hat diesen im Einzelfall ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsabschluss
a) Das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien kommt zustande:
1. mit Unterzeichnung eines Bestellformulars durch beide Parteien, oder
2. mit Empfang der schriftlichen oder elektronischen Bestätigung von Best of Swiss Gastro einer schriftlich, mündlich oder elektronisch platzierten Bestellung des Kunden.
b) Bei schriftlicher, mündlicher oder elektronischer Platzierung der Bestellung stellt Best of Swiss Gastro dem Kunden eine elektronische Bestellbestätigung (die Bestellbestätigung) zu. Bleibt diese Bestellbestätigung seitens des Kunden während 5 Tagen unwidersprochen, so gilt diese als verbindlicher Vertragsinhalt.
3. Vertragsdauer und Beendigung
a) Das Abonnementsverhältnis wird, (bei Kostenfreien und Kostenpflichtigen Abonnementen) sofern zwischen den Parteien keine abweichende Dauer vereinbart wurde, auf eine Mindestvertragsdauer von 1 Jahr (die Mindestvertragsdauer) abgeschlossen. Das Abonnementsverhältnis kann unter Vorbehalt von Ziffer 7.g). erstmals auf das Ende der Mindestvertragsdauer unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen gekündigt werden. Art. 404 des schweizerischen Obligationenrechts findet keine Anwendung.
b) Die Mindestvertragsdauer beginnt am 1. Werktag des auf den Vertragsabschluss gemäss Ziffer 2.a) folgenden Monats, sofern nicht ein anderes Datum vereinbart wurde.
c) Nach Ablauf der Mindestvertragsdauer verlängert sich das Abonnementsverhältnis jeweils automatisch um ein Jahr (die Verlängerungsperiode), wenn es nicht mit einer Frist von 30 Tagen vor Ablauf der jeweils laufenden Vertragsperiode schriftlich durch eine der Parteien gekündigt wird.
d) Das Abonnementsverhältnis behält auch bei Schliessung des Betriebes des Kunden vor Ende der vereinbarten Laufzeit seine Gültigkeit. Die im Zeitpunkt der Betriebsschliessung noch nicht fälligen Raten bleiben geschuldet. Im Falle der Schliessung des Betriebs des Kunden hat Best of Swiss Gastro zudem das Recht, im Fall einer Kostenpflichtigen Buchung die noch nicht fälligen Raten sofort fällig zu stellen.
e) Wird der Betrieb des Kunden, oder werden Anteile, welche die Mehrheit an Kapital oder Stimmen am Rechtsträger des Betriebs des Kunden vermitteln, während der Laufzeit des Abonnementverhältnisses veräussert, hat der Kunde dies Best of Swiss Gastro rechtzeitig vor Vollzug der Veräusserung schriftlich anzuzeigen. Best of Swiss Gastro hat in diesem Fall, unbeschadet ihres Anspruchs auf das Ganze auf die Mindestvertragsdauer bzw. die betreffende Verlängerungsperiode entfallende Entgelt das Recht, innert dreier Monate seit der Anzeige.
1. das Abonnementsverhältnis mit einer Frist von 30 Tagen vorzeitig zu kündigen, oder
2. die Übertragung des Abonnementsverhältnisses auf den Käufer ohne Angabe von Gründen abzulehnen. In letzterem Fall (2) bleibt das Abonnementsverhältnis mit dem Verkäufer weiter bestehen.
4. Vertragsgegenstand
a) Im unterzeichneten Bestellformular bzw. in der Bestellbestätigung ist aufgeführt, welche Dienstleistungen durch Best of Swiss Gastro erbracht werden. Es gelten die darin festgelegten Preise. Bei Abonnementsverhältnissen bleiben Preisanpassungen aufgrund der Einstufung eines Kunden in eine höhere Nutzungsklasse (vgl. Ziffer 6.d) in jedem Fall vorbehalten.
b) Ergänzungen und Änderungen des Vertragsgegenstandes sind für Best of Swiss Gastro nur bindend, wenn sie in schriftlicher Form erfolgen und von beiden Parteien akzeptiert werden.
5. Änderungen der AGB
a. Best of Swiss Gastro behält sich vor, die AGB jederzeit anzupassen. Best of Swiss Gastro informiert die Kunden in geeigneter Weise (namentlich per E-Mail oder per Post) vorgängig über Änderungen der AGB. Der Kunde hat das Recht innert 30 Tagen ab Zustellung der angepassten AGB Widerspruch zu erklären. Erklärt der Kunde Widerspruch, bleibt im Verhältnis zum Kunden die bislang geltende Fassung der AGB in Kraft. Best of Swiss Gastro behält sich in diesem Fall jedoch das Recht vor, das Vertragsverhältnis mit dem Kunden mit einer Frist von 30 Tagen vorzeitig zu kündigen.
6. Preisanpassungen
a) Alle von Best of Swiss Gastro publizierten Angebote und Preise sind unverbindlich und können vor Annahme einer Bestellung jederzeit durch Best of Swiss Gastro abgeändert werden.
b) Nach Abschluss eines Abonnementsverhältnisses sind für die bestellten Dienstleistungen einseitige Preisanpassungen durch Best of Swiss Gastro nur auf die nächste Verlängerungsperiode möglich. Allfällige Preisanpassungen teilt Best of Swiss Gastro dem Kunden mindestens 90 Tage vor Ablauf der jeweils aktuellen Vertragslaufzeit mit. Kündigt der Kunde das Abonnementsverhältnis in diesem Fall nicht im Einklang mit Ziffer 3.a) bzw. 3.c), akzeptiert der Kunde die Preisanpassungen.
c) Allfällige bei Abschluss bzw. Verlängerung eines Abonnementsverhältnisses im Einzelfall gewährten Rabatte verfallen nach Ablauf der Mindestvertragsdauer bzw. der laufenden Verlängerungsperiode.
7. Zahlungsbedingungen
a) Alle Kostenpflichtigen Dienstleistungen von Best of Swiss Gastro werden dem Kunden im Voraus in Rechnung gestellt. Im Abonnementsverhältnis erfolgt die Rechnungstellung vorbehältlich abweichender Vereinbarung einmal jährlich im Voraus.
b) Nach Vertragsabschluss erhält der Kunde innert wenigen Tagen die entsprechende Rechnung.
c) Sofern in der Bestellung keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, werden Rechnungen 10 Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bezahlt der Kunde die Rechnung nicht bis zum Fälligkeitsdatum (dieses gilt als Verfalltag), fällt er ohne weiteres in Verzug. Nach dem Fälligkeitsdatum wird der Kunde gemahnt und es wird ihm eine Nachfrist von 10 Tagen zur Zahlung eingeräumt.
d) Best of Swiss Gastro behält sich vor, bei einem Zahlungsverzug grundsätzlich Leistungen einzuschränken oder den Account des Kunden bis zum Zahlungseingang zu sperren.
e) Bei einem Zahlungsverzug von mindestens 10 Tagen ist Best of Swiss Gastro berechtigt, für jede Mahnung eine Mahngebühr zusätzlich zum vereinbarten Preis und Verzugszinsen zu erheben. Zudem behält sich Best of Swiss Gastro die Beschreitung des Rechtswegs vor.
f) Befindet sich ein Kunde mindestens 30 Tage in Verzug, so hat Best of Swiss Gastro das Recht, das Entgelt für die gesamte Mindestvertragsdauer bzw. die betreffende Verlängerungsperiode sofort fällig zu stellen. Auch während der allfälligen Sperre einer Dienstleistung bleibt das Entgelt durch den Kunden geschuldet.
g) Befindet sich ein Kunde mindestens 45 Tage in Verzug hat Best of Swiss Gastro zudem das Recht, das Abonnementsverhältnis fristlos aufzulösen. In diesem Fall ist Best of Swiss Gastro dem Kunden gegenüber zu keiner Entschädigung verpflichtet.
8. Haftung
a) Best of Swiss Gastro haftet nur für Grobfahrlässigkeit und Vorsatz und übernimmt ausdrücklich keine Verantwortung für leichte Fahrlässigkeit oder Zufall.
b) Best of Swiss Gastro haftet nicht für Schäden, in Bezug auf deren Entstehung den Kunden ein überwiegendes Selbstverschulden trifft. Insbesondere haftet Best of Swiss Gastro nicht für Schäden, welche auf den durch den Kunden bereitgestellten oder übermittelten Inhalt auf Best of Swiss Gastro-Webseiten, in Newslettern oder in anderen durch Best of Swiss Gastro bereitgestellten Werbemitteln zurückzuführen sind.
c) Haftungsansprüche des Kunden für die Nicht-Publikation von Inhalten durch Best of Swiss Gastro auf dem Eintrag des Kunden oder auf der Best of Swiss Gastro-Webseite (das Profil) oder in Email-Newslettern sind ausgeschlossen.
d) Der Kunde haftet gegenüber Best of Swiss Gastro für sämtliche Schäden, die auf die Verletzung seiner vertraglichen Verpflichtungen zurückzuführen sind.
9. Verpflichtungen und Obliegenheiten von Best of Swiss Gastro
a) Nach Abschluss des Abonnementsverhältnisses schaltet Best of Swiss Gastro den Account des Kunden zum in der Bestellung vereinbarten Zeitpunkt auf, vorausgesetzt, der Kunde hat vorgängig das geschuldete Entgelt entrichtet und die von Best of Swiss Gastro angeforderten Unterlagen beigebracht. Der Kunde anerkennt, dass sich bei kurzfristigen Bestellungen aus betrieblichen Gründen Verzögerungen bei der Aufschaltung des Accounts ergeben können.
b) Stellt sich bei einer Bonitätsprüfung heraus, dass der Kunde bei Dritten in Zahlungsverzug ist, behält sich Best of Swiss Gastro das Recht vor, auch mit der Erbringung der Zusatzdienstleistungen im Zusammenhang mit dem Setup des Kunden Accounts bis zum Zahlungseingang zuzuwarten.
c) Best of Swiss Gastro bemüht sich um möglichst störungsfreie und ununterbrochene Erbringung der bestellten Dienstleistungen.
d) Der Kunde anerkennt, dass trotz sorgfältiger Software-Entwicklung und Wartung kleine Unterbrüche und Störungen entstehen können. Störungen und Unterbrüche werden durch Best of Swiss Gastro schnellstmöglich behoben.
e) Best of Swiss Gastro trifft angemessene und zumutbare Massnahmen zur Sicherstellung von Daten und der Erbringung der Dienstleistungen. Insbesondere hält Best of Swiss Gastro die Systeme, Applikationen, Programme und Daten, die in ihrer Obhut liegen, auf einem technisch aktuellen Stand und schützt diese.
f) Wartungsarbeiten, Ausbau der Dienstleistungen, Einführung neuer Hard- und Software werden, wenn möglich, ausserhalb der üblichen Geschäftszeiten erledigt. Über grössere und voraussehbare Betriebsunterbrüche informiert Best of Swiss Gastro den Kunden vorgängig sofern und soweit zumutbar, wobei der Kunde keine über dieses Informationsrecht hinausgehenden Ansprüche (namentlich auf Entschädigung) hat.
10. Verpflichtung des Kunden
a) Der Kunde verpflichtet sich zur fristgerechten Bezahlung des geschuldeten Entgelts für die bestellten und kostenpflichtigen Dienstleistungen.
b) Der Kunde ist für die Sicherstellung der Korrektheit und Rechtskonformität aller in seinem Profil enthaltenen Daten und Inhalte verantwortlich. Er nimmt zur Kenntnis, dass sein Profil auf Best of Swiss Gastro Webseiten grundsätzlich erst dann aufgeschaltet bzw. aktualisiert wird, wenn die benötigten Daten vollständig, korrekt und rechtskonform eingegeben wurden.
c) Der Kunde hat zeitgebundene Inhalte (z.B. Mittagsmenüs, Betriebsferien etc.) für sein Profil rechtzeitig, in verständlicher und orthographisch korrekter Form einzugeben. Best of Swiss Gastro behält sich das Recht vor, orthographische Fehler ohne Zustimmung des Kunden zu korrigieren.
d) Der Kunde ist für die Aktualisierung und Wartung seines Profils über die hierfür bestimmten Eingabemasken in seinem Account selbst verantwortlich.
e) Der Kunde erteilt Best of Swiss Gastro eine nichtexklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, gebührenfreie, zeitlich unlimitierte und weltweite Lizenz, die Inhalte, welche der Kunde über die Kanäle von Best of Swiss Gastro (Portal, Blog, Newsletter, etc.) zur Verfügung stellt (die Inhalte), zu verwenden, zu verbreiten, zu kopieren, zu modifizieren, öffentlich vorzuführen oder anzuzeigen, zu übersetzen und Werke zweiter Hand daraus zu erstellen. Namentlich ermächtigt der Kunde Best of Swiss Gastro, die Inhalte mit Internetseiten, Applikationen und Services von Drittanbietern (z.B. Google My Business, Facebook) zu vernetzen.
f) Der Kunde ist damit einverstanden, dass er von Best of Swiss Gastro ab Vertragsabschluss und über das Vertragsende hinaus als Referenz genannt werden kann und ermächtigt Best of Swiss Gastro in diesem Zusammenhang, die dafür notwendigen Kennzeichen, insbesondere das Logo bzw. Marken des Kunden, uneingeschränkt zu verwenden.
11. Inhalt der Webseiten / Haftungsfreistellung
a) Sofern auf Veranlassung des Kunden publizierte Inhalte Immaterialgüterrechte oder andere Rechte Dritter verletzen oder eine solche Verletzung gegenüber Best of Swiss Gastro glaubhaft geltend gemacht wird, ist Best of Swiss Gastro berechtigt, jederzeit das Abonnementsverhältnis fristlos aufzulösen. Zudem ist der Kunde verpflichtet, Best of Swiss Gastro von sämtlichen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit einer behaupteten Verletzung von deren Immaterialgüterrechte und anderer Rechte schadlos zu halten.
b) Best of Swiss Gastro behält sich das Recht vor, den Account des Kunden sofort zu sperren und/oder Inhalte des Profils zu ändern bzw. zu entfernen, wenn Best of Swiss Gastro Grund zur Annahme hat, dass die Inhalte rechtswidrig sind, gegen Rechte Dritter, gegen die guten Sitten oder gegen diese AGB verstossen.
c) In leichteren Fällen fordert Best of Swiss Gastro den Kunden auf, die Inhalte zu ändern bzw. zu entfernen. Erfolgt keine Anpassung bzw. Entfernung innerhalb nützlicher Frist durch den Kunden, hat Best of Swiss Gastro das Recht, die Inhalte selbst anzupassen und/oder den Account des Kunden zu sperren.
d) Sperrt Best of Swiss Gastro den Account des Kunden im Einklang mit diesen AGB, wird der Kunde, sofern und soweit zumutbar, darüber informiert. Best of Swiss Gastro schaltet den Account des Kunden wieder frei, sobald der Grund der Sperrung beseitigt worden ist.
e) Bei wiederholten Verstössen oder bei einmaligem schwerem Verstoss gegen diese AGB durch den Kunden kann Best of Swiss Gastro das Profil des Kunden löschen und das Abonnementsverhältnis fristlos auflösen. In diesem Fall hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung bereits bezahlten Entgelts.
12. Support
Support-Dienstleistungen sind grundsätzlich kostenpflichtig. Best of Swiss Gastro informiert den Kunden, sofern und soweit zumutbar, vorgängig über die entsprechenden Kosten.
13. Sicherheit und Datenschutz
a) Die Sicherheitsbestimmungen und die daraus resultierenden Rechte und Pflichten des Benutzers bezüglich der einzelnen von Best of Swiss Gastro zur Verfügung gestellten Dienstleistungen sind in deren separaten Nutzungsbedingungen ausführlich geregelt. Die Benutzung dieser Dienstleistung setzt die Zustimmung zu den jeweiligen Nutzungsbestimmungen voraus.
b) Der Kunde verpflichtet sich, die Regeln des Datenschutzrechts zu beachten.
c) Bei Verletzung der Sicherheitsbestimmungen durch den Kunden hat Best of Swiss Gastro das Recht, den Account des Kunden zu sperren. In jedem Fall behält sich Best of Swiss Gastro das Recht vor, weitere Ansprüche geltend zu machen.
14. Immaterialgüterrechte
a) Abgesehen vom Anspruch auf Nutzung der vertraglich zugesicherten Leistungen erwirbt der Kunde keine weiteren Rechte an Bestandteilen oder Inhalten der Best of Swiss Gastro-Webseiten, insbesondere nicht an für die Best of Swiss Gastro-Webseiten durch Best of Swiss Gastro kundenspezifisch erstellten Inhalten wie beispielsweise Bildern und Texten.
b) Die vollständige oder teilweise Reproduktion oder Verknüpfung jeglicher Art der Best of Swiss Gastro-Webseiten oder deren Inhalte wie Bilder und Texte für öffentliche oder kommerzielle Zwecke sind nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung und unter Nennung von Best of Swiss Gastro erlaubt. Verstösse gegen diese Ziffer 14.b werden zur Anzeige gebracht.
15. Schlussbestimmungen
a) Sollte sich eine Bestimmung dieser AGB als ungültig erweisen, so berührt dies die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der anderen Bestimmungen dieser AGB nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der betreffenden Formulierung am nächsten kommt.
b) Sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen den Parteien unterstehen materiellem schweizerischem Recht, unter Ausschluss der Normen des internationalen Privatrechts. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit Vertragsverhältnissen zwischen den Parteien sind die Gerichte der Stadt Zürich ausschliesslich zuständig.
Stand: 14.04.2020